Bundesjustizministerin Zypries will den Pfändungsschutz bei Girokonten vereinfachen. Wie das Handelsblatt berichtet, sollen Girokonten auf Antrag des Kontoinhabers in ein sogenanntes "P-Konto" umgewandelt werden können. Ein solches Konto würde im Pfändungsfall automatisch die jeweils gültigen Pfändungsfreigrenzen berücksichtigen. Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums soll auf die Umwandlung jeder Bürger einen Anspruch haben.
Nach der derzeitigen Rechtslage umfasst eine Kontopfändung das gesamte Guthaben. Selbst notwendige Zahlungen werden vom Kreditinstitut nicht mehr ausgeführt. Der Kontoinhaber muss dann das zuständige Gericht anrufen, das wiederum der Pfändungsfreibetrag berechnet und die Pfändung dann in diesem Umfang aufhebt.
Sollte es zur Einführung sogenannter P-Konten kommen, wäre der Gang zum Gericht für den Schuldner überflüssig. Die Banken würden und dürften den Pfändungsfreibetrag von derzeit 985,15 Euro automatisch berücksichtigen. Das Konto würde auch nicht zeitweilig gesperrt und der notwendige Zahlungsverkehr könnte weiter abgewickelt werden. Nach Angaben der Bundesjustizministeriums sollen dem Kunden durch die Neuregelung keine Kosten entstehen.
Wie das Handelsblatt weiter berichtet, will Ministerin Zypries an dem Ziel des Girokontos für jedermann festhalten. Der neue Pfändungsschutz würde nichts daran ändern, dass immer noch eine große Zahl von Bürgern kein Girokonto hätten. Wenn die Banken das Girokonto für jedermann nicht auf freiwilliger Basis realisieren würden, müsse man nun über eine rechtsverbindliche Selbstverpflichtung nachdenken.

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